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Bayerisches Schulsystem- Übertrittsmöglichkeiten in Sekundarstufe I (Schaubild;
Stand: Juli. 2011
)
Beratungslehrer - Protokoll zum Übertritt in höhere Jahrgangsstufen
Übersicht: Übertrittsbestimmungen -an die Realschule/Wirtschaftsschule komprimiert
(
neue RSO, WSO, VSO § 29 Stand: Oktober 2010)
Übersicht: Übertrittsbestimmungen - an das Gymnasium (komprimiert)
(neue GSO, VSO § 29 Stand: Okt. 2010)
Übertrittsbestimmungen aus der Grundschule an die Realschule
-Schaubild
(Schuljahr 2009/10)
Übertrittsbestimmungen aus der Grundschule an das Gymnasium
-Schaubild
(Schuljahr 2009/10)
Mittlerer Schulabschluss: Vergleich M-10; Realschule, Wirtschaftsschule
Wirtschaftsschule- Übertritt in die Eingangsstufe
(4-stufig bzw. 3-stufig)
Stand: Okt. 2010
Realschulabschluss-Übertritt an das Gymnasium
(Stand: Okt. 2011)
Übertritt aus der Realschule an das Gymnasium
(Schuljahr 08/09)
Übertritt aus der Haupt,- Mittelschule in eine höhere Klasse der Realschule
(ab SJ 10/11)
Übersicht - Aufnahme aus HS (Regelklasse, M-Klasse), Wirtschaftsschule, Gymn. in eine höhere Klasse der Realschule
(ab Schuljahr 10/11)
Regelklasse-Übertritt in höhere Klassen Gymn. und Realschule (Übersicht)
Übertritt vom Gymnasium in die Realschule
Schulartwechsel aus bzw. in die Wirtschaftsschule
Wirtschaftsschule eine Berufsfachschule (Übertrittsmöglichkeiten)
FOS-Übertrittsbestimmungen (Schema-
Stand FOBOSO Jan. 2012)
Abitur über die Berufliche Oberschule (FOS, BOS
Stand FOBOSO Jan. 2012)
Vorkenntnisdefizite beim Übertritt vom Gymnasium an die Realschule
Vorrücken auf Probe (RSO § 58) an der Realschule
(Stand RSO Aug. 2007)
Vorrücken auf Probe (GSO § 63) am Gymnasium
(Stand GSO Aug. 2007
)
Vorrücken auf Probe (WSO § 44) an der Wirtschaftsschule